3. Zur Bezahlung von 9/10 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von gesamthaft CHF 27‘325.60, ausmachend CHF 24‘593.05. 4. Zur Bezahlung der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt und Notar B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: