2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen in der Zeit von ca. Januar 2013 bis am 08.05.2014 in ________ [Ort 1] durch Zugänglichmachen von 18 pornografischen Aufnahmen an unter 16-Jährige (Ziff. II./2.2. des Urteilsdispositivs); 3. A.________ schuldig erklärt wurde 3.1. der Pornografie, begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 08.05.2014 in ________ [Ort 1] durch Zugänglichmachen von pornografischen Aufnahmen (auf Internetportalen wie Chatroulette sowie Pornofilme) an unter 16-Jährige (Ziff. III./2. des Urteilsdispositivs);