1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, angeblich begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 20.09.2013 in ________ [Ort 1] und evtl. andernorts, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Ziff. I. des Urteilsdispositivs);