Die vom Beschuldigten begangen Verbrechen und Vergehen stehen in einem Zusammenhang mit seiner psychischen Störung. Gemäss Gutachten dürften die (teilweise versuchten) sexuellen Handlungen in einer Mischung von Angetrunkenheit und sexueller Stimulierung geschehen sein (pag. 528.87). Der Gutachter hält fest, die Kombination von Ephebophilie, mangelnder Empathie und Verantwortungslosigkeit (als Symptom der Persönlichkeitsstörung) sowie allfälliger situativen Faktoren könne jederzeit wieder vorkommen. Deshalb wird das Risiko von erneuten sexuellen Handlungen mit Minderjährigen im Gutachten als deutlich erhöht beurteilt (pag.