erscheint für die fünf zu beurteilenden Fahrten ohne Fahrausweis eine (Gesamt-) Busse von CHF 500.00 angemessen. Für den mehrfachen, bezüglich genauer Anzahl und Menge nicht weiter bekannten Marihuanakonsum erschiene für sich alleine betrachtet eine Busse von CHF 200.00 angemessen. Asperierend sind CHF 150.00 zu berücksichtigen. 92 Der Beschuldigte ist folglich zu einer Übertretungsbusse von CHF 650.00 zu verurteilen, bei schuldhafter Nichtbezahlung ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von sieben Tagen. V. Massnahme