32. Gesamtstrafe Übertretungen Bei den zu ahndenden Übertretungen handelt es sich um Standardfälle. Für solche Referenzfälle sehen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) Referenzstrafen vor. Für das Benützen eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrausweis gemäss Personenbeförderungsgesetz sind dies für die erste Fahrt eine Busse von CHF 100.00, für jede weitere Fahrt innerhalb von zwei Jahren mindestens eine solche von CHF 200.00.