Diesbezüglich gilt zwar die Unschuldsvermutung, doch hat sich der Beschuldigte offensichtlich nicht von seinen Verhaltensmustern lösen können, um derartige, für ihn "gefährliche" Situation“ zu vermeiden. Der dringend notwenige Wechsel hin zu einer anderen – altersgerechten – Peergroup ist bislang nicht erfolgt. Man kommt nicht umhin, zu befürchten, dass die Prognose des Gutachters zu optimistisch ausgefallen ist. Jedenfalls muss von einer ungünstigen Legalprognose ausgegangen werden. Damit ist die Freiheitsstrafe von 15 Monaten unbedingt auszufällen.