28. Allgemeine Täterkomponenten 28.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann primär auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: «Die Angaben über das Vorleben des im Urteilszeitpunkt 59-jährigen Beschuldigten stützen sich auf dessen eigenen Aussagen bei der Polizei (pag. 404) und seinen im psychiatrischen Gutachten festgehaltenen Angaben (pag. 528.65 ff.). Demnach sei er nach der Geburt in einer Kinderkrippe in _______ "abgegeben" worden.