Zudem erscheint in spezialpräventiver Hinsicht nur eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe ausreichend, um den Beschuldigten von neuerlicher einschlägiger Delinquenz abzuhalten. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass gegen den Beschuldigten inzwischen beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau ein neues Verfahren wegen einschlägiger Tatvorwürfe hängig ist. Dies zeigt zumindest, dass der Beschuldigte bis anhin sein Verhalten nicht genügend reflektiert und geändert hat, um für ihn heiklen Situationen aus dem Weg zu gehen, namentlich indem er den Kontakt zu Jugendlichen meiden würde.