Dies noch unverblümter als in ________ [Ort 1], indem er die beiden Jugendlichen bereits nach dem ersten Spaziergang in sein Zimmer einlud und ihnen dort Alkohol und Zigaretten anbot. Dies war ein massgeblicher Grund dafür, dass sich die Jugendlichen in den folgenden Wochen praktisch jeden oder jeden zweiten Tag beim Beschuldigten aufhielten. Dieses Vorgehen ist als verwerflich zu bezeichnen. Zudem handelte der Beschuldigte – nachdem er das wahre Alter von G.________ erfahren hatte – mit direktem Vorsatz und hielt diesen sogar noch dazu an, einfach nichts zu sagen.