Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. der verschuldeten Gefährdung wiegt gerade noch leicht. Meistens drängte der Beschuldigte den Jugendlichen die Suchtmittel nicht auf, sondern liess einfach diejenigen davon nehmen, die wollten. Mindestens in einem Fall (Z.________) bot er allerdings einem Jugendlichen auch direkt Alkohol an, in der Hoffnung, dass dieser ihn besuchen werde. Auch bei den übrigen Jugendlichen dienten die zur Verfügung gestellten Suchtmittel dem Beschuldigten gewissermassen als Lockmittel bzw. Garant, dass sich die Jugendlichen weiterhin bei ihm aufhielten.