Mindestens fünf Jugendliche unter 16 Jahren erhielten so regelmässig Zugang zu Inhalten, welche geeignet waren, ihre sexuelle Entwicklung zu gefährden. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. der verschuldeten Gefährdung ist deshalb nicht zu bagatellisieren, wiegt aber noch eher leicht. Der Beschuldigte interessierte sich nicht gross für das Surfverhalten der Jugendlichen und schob die Verantwortung hierfür auf diese ab. Er störte sich aber auch nicht daran.