Vermeidbarkeit der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Das forensisch-psychiatrische Gutachten attestiert dem Beschuldigten wiederum eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit (pag. 528.90). Es ist erstellt, dass der Beschuldigte an jenem Abend getrunken und gekifft hatte. Es ging ihm aber nicht so hundeelend, wie er dies behauptete. Vielmehr ist erstellt, dass der Beschuldigte diesbezüglich massiv übertrieb. Mit dem Gutachten ist daher