Das Masturbieren vor 15-jährigen Schülern stellt eine weniger schwere Gefährdung der sexuellen Entwicklung der Zuschauer dar, als etwa eine Berührung an den nackten Genitalien oder gar Oralverkehr. Immerhin ist aber zu berücksichtigen, dass mindestens vier unter 16-Jährige in die sexuelle Handlung einbezogen wurden, wovon zwei diese Erfahrung als «grusig» und unangenehm bezeichneten. Dennoch hält sich das Ausmass des verschuldeten Erfolges bzw. der verschuldeten Gefährdung in Grenzen. Art und Weise des Vorgehens Der Beschuldigte hat wohl auch diese Tat nicht von langer Hand geplant.