21.4 Deliktsspezifische Täterkomponenten Obwohl bereits ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern lief, er sich deswegen knapp 2 Monate in Untersuchungshaft befunden und bei seiner Haftentlassung versprochen hatte, in Zukunft die Finger von Jugendlichen zu lassen, legte der Beschuldigte – kaum war er nach ________ [Ort 2] umgezogen – wieder die selben Verhaltensmuster an den Tag wie zuvor in ________ [Ort 1]. Die einschlägige Delinquenz während laufenden Verfahrens rechtfertigt eine deutliche Erhöhung der verschuldensangemessenen Strafe um 40 Strafeinheiten 21.5 Fazit Einzelstrafe