83 21. Einzelstrafe wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern z.N. von G.________ 21.1 Tatkomponenten 21.1.1 Objektive Tatschwere Vorbemerkung Es ist zunächst eine hypothetische Strafe für den vollendeten Tatbestand festzusetzen, die anschliessend aufgrund des Vorliegens eines Versuches gemildert werden muss. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte wollte mit G.________ den Oralverkehr vollziehen.