Es erscheint angemessen, die Strafe unter diesem Titel im Umfang von 30 Strafeinheiten Rechnung zu mildern. 20.1.3 Zwischenfazit Gesamttatverschulden Unter Einbezug aller Tatkomponenten mitsamt der im Tatzeitpunkt verminderten Schuldfähigkeit erscheint der Kammer für dieses Delikt eine Strafe im Bereich von 165 Strafeinheiten als verschuldensangemessen. 20.2 Deliktsspezifische Täterkomponenten Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat C.________ zu Unrecht beschuldigt, dieser habe ihn mit Gewalt zum Oralverkehr genötigt. Auch gegenüber den übrigen Jugendlichen hat er den Vorfall so dargestellt, als ob C.___