Seine Beweggründe waren rein egoistischer Natur; primär ging es ihm um die Befriedigung seines sexuellen Bedürfnisses. Der bedingte Vorsatz in Bezug auf das Alter von C.________ wirkt sich leicht verschuldensmindernd aus. Es erscheint eine Reduktion der Einsatzstrafe um 45 Strafeinheiten angezeigt. Insgesamt ist nach wie vor von einem noch leichten Verschulden auszugehen. Vermeidbarkeit der Verletzung des betroffenen Rechtsguts