Hinzu kommt, dass C.________ offenbar eher ein Aussenseiter gewesen war und der Vorfall dazu führte, dass er von seiner Peergroup noch mehr ausgeschlossen wurde. Nicht nur hielten sich seine Kollegen weiterhin beim Beschuldigten auf, sondern galt er nun auch als «schwul» und «Verräter». Art und Weise des Vorgehens Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die konkrete Tat nicht von langer Hand geplant hatte, sondern eher spontan die Möglichkeit ergriff, die sich ihm situativ bot.