81 war C.________ im Tatzeitpunkt bereits 15-jährig und handelte es sich womöglich nicht um seine ersten sexuellen Erfahrungen überhaupt, doch wurde er Opfer eines unerwarteten Übergriffs durch einen 40 Jahre älteren Mann, was durchaus geeignet war, einen normalen künftigen Umgang mit Sexualität zu gefährden. Der Beschuldigte berührte C.________ nicht nur an den nackten Genitalien, sondern nahm auch seinen Penis in den Mund, was einen erheblichen Eingriff in die Rechtssphäre des Opfers darstellt.