20. Einzelstrafe wegen sexueller Handlungen mit Kindern z.N. von C.________ 20.1 Tatkomponenten 20.1.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Art. 187 StGB schützt die natürliche sexuelle Entwicklung von Kindern. Die Schwere der Verletzung dieses Rechtsguts ist vorliegend nicht zu unterschätzen. Zwar