Es ist daher zunächst anhand der Tat- und deliktsspezifischen Täterkomponenten die diesem Delikt angemessene Strafe festzusetzen. Sollten die weiteren Vergehen und Verbrechen mit derselben Strafart zu sanktionieren sei, fungiert diese Strafe sodann als Einsatzstrafe und ist aufgrund der weiteren Delikte angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist eine Gesamtstrafe für die Übertretungen zu bestimmen.