Während es sich bei den übrigen zu sanktionierenden Delikten um Vergehen und Übertretungen handelt, sind sexuelle Handlungen mit Kindern mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu ahnden (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Diese Verbrechen stellen daher vorliegend die abstrakt schwersten Delikte dar. Unter den drei begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern stellt diejenige zum Nachteil von C.________ die konkret schwerste dar. Es ist daher zunächst anhand der Tat- und deliktsspezifischen Täterkomponenten die diesem Delikt angemessene Strafe festzusetzen.