19. Schwerstes Delikt und Strafrahmen Der Beschuldigte ist vorliegend wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfachen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, Pornografie, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu bestrafen. Während es sich bei den übrigen zu sanktionierenden Delikten um Vergehen und Übertretungen handelt, sind sexuelle Handlungen mit Kindern mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu ahnden (Art.