Er nahm zumindest in Kauf, dass es sich bei den Schülern, welchen er Alkohol und Tabakwaren zur Verfügung stellte, teilweise um unter 16-Jährige und damit um Kinder i.S.v. Art. 136 StGB handelte. 17.3 Handlungsort ________ [Ort 2] (Anklageschrift Ziff. I./3.2)