Der Tatbestand ist damit ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Es ist nach Erfahrungsregeln zu bestimmen, ob das in Frage stehende Quantum gross genug ist, um die Gesundheit von Kindern des entsprechenden Alters zu gefährden. Dafür kann das Risiko einer bloss vorübergehenden gesundheitlichen Schädigung im Ausmass einer einfachen Körperverletzung wie etwa einer längeren Bewusstlosigkeit oder einer Alkohol- oder Nikotinvergiftung genügen.