Der Beschuldigte ist folglich von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen von ca. Januar 2013 bis am 8. Mai 2014 in ________ [Ort 1] durch Abspeichern von 18 Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, freizusprechen. 17. Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, evtl. Abgabe von Suchtmitteln an Jugendliche