sich der Beschuldigte draussen an einen ihm unbekannten, minderjährigen Feldarbeiter gewandt, das Gespräch auf sexuelle Inhalte gelenkt und in schliesslich aufgefordert hatte, sich mit ihm in den Wald zu begeben, er wisse ja worum es gehe, was der Feldarbeiter aber abgelehnt hatte. Stattdessen hatte er den Beschuldigten auf einen sich in der Nähe befindlichen Traktorfahrer verwiesen. Der Beschuldigte hatte diesen ihm ebenfalls unbekannten minderjährigen Jüngling daraufhin angesprochen und ihn wiederholt aufgefordert, mit ihm in den Wald hinauf zu gehen, um zu «Vögeln». Auch der Traktorfahrer hatte das Angebot aber abgelehnt (Buchstabe A).