73 15.4 Zum Nachteil von G.________ (Versuch; Anklageschrift Ziff. I./1.3) Es ist in tatsächlicher Hinsicht erstellt, dass der Beschuldigte G.________ wiederholt sagte, dass er ihm die Hosen herunter lasse, er ihn mehrfach umarmte, an der Wange, über die Nase und über die Oberseite des Oberschenkels streichelte und ihn mehrfach fragte, ob er ihm „einen blasen“ solle. Dies auch nachdem der Beschuldigte bereits wusste, dass G.________ erst 15 Jahre alt war. Zu sexuellen Handlungen im Sinne des Gesetzes kam es nicht.