_ habe an jenem Abend nebst dem Bier und dem Wodkalikör auch etwas Hochprozentiges, nämlich Jack Daniels, getrunken. Es erscheint zwar fraglich, ob es sich bei diesem Getränk tatsächlich um Jack Daniels handelte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass I.________ diesen mit dem Jägermeister verwechselte. Letztlich kann aber offen gelassen werden, um welche Spirituose es sich dabei genau handelte. Erstellt ist jedenfalls, dass G.________ vom Beschuldigten an jenem letzten Abend nebst Bier und Wodkalikör mit Energydrinks auch noch Hochprozentiges zur Verfügung gestellt bekam. Sodann erachtet es die Kammer gestützt auf die Angaben I.________s als erstellt, dass G.__