_ habe unbedingt Jägermeister gewollt. Er habe gesagt, er kaufe keinen und «fertig Schluss», er habe keinen gekauft. Auf Frage, was mit Wodka gewesen sei, entgegnete der Beschuldigte, der sei für ihn selber gewesen und er habe diesen eigentlich nach Hause bringen wollen. Die beiden Jugendlichen hätten dann aber schon früher losgehen wollen. Sie seien wütend gewesen, weil er keinen Jägermeister gekauft gehabt habe und deshalb dann das «Manöver» mit dem Wodka gemacht, d.h. ihm diesen gestohlen. Ob es jedes Mal Bier gegeben habe, wenn die beiden bei ihm waren, wusste der Beschuldigte auf Frage der Gerichtspräsidentin nicht mehr.