_ habe etwa ein Glas zu vielleicht 2dl davon gehabt. Der Wodka sei mit Energydrink gemischt gewesen. Er habe glaublich nur einmal gesehen, dass G.________ Wodka getrunken habe, dieser sei aber vielleicht auch mal alleine zum Beschuldigten. Der Zustand von G.________ sei noch normal gewesen (pag. 845 Z. 46 ff.). Sie hätten beim Beschuldigten auch rauchen dürfen. Die Zigaretten hätten sie vom Beschuldigten erhalten bzw. bei diesem mit einer Maschine gestopft. Manchmal habe er auch seine eigenen Zigaretten geraucht (pag. 846 Z. 96 ff.). Sie hätten auch Shisha geraucht. Die Pfeife sei vom Beschuldigten gewesen (pag.