68 dings nicht gesehen. G.________ habe dem Beschuldigten gesagt, er solle Jack Daniels kaufen, was dieser dann gemacht habe (pag. 466.28 Z. 396 f.). Im Rahmen der Hauptverhandlung bestätigte und wiederholte I.________ seine Aussagen ohne nennenswerte Abweichungen gegenüber seinen Angaben bei der Polizei: Er bestätigte, dass G.________ und er beim Beschuldigten zusammen Bier getrunken hätten. Ob sie den Beschuldigten nach Bier gefragt hatten, oder ob dieser es ihnen angeboten hatte, wusste I.__