Der Beschuldigte sei betrunken gewesen, nervös geworden und weggegangen. Später sei er zurückgekommen, aber sie hätten sich versteckt und seien dann zur Turnhalle gefahren. G.________ habe noch sechs Energydrinks und eine Flasche Wodka aus dem Rucksack des Beschuldigten genommen und sie seien gegangen. G.________ habe bei der Turnhalle etwas von dem Wodka getrunken und die Flasche dann seiner Mutter übergeben. Später habe draussen dann jemand geschrien und Lärm gemacht (pag. 466.23 Z. 123 ff., pag. 466.24, Z. 161 ff., pag. 466.26 Z. 259 f.).