in den Wald grillieren gegangen. Er habe 1½ Biere getrunken und G.________ deren zwei oder drei. Ausserdem habe G.________ ein halbes bzw. zu einem Drittel gefülltes Glas Jack Daniels getrunken und er habe einen Schluck davon versucht. Sie hätten alles getrunken, was sie dabei gehabt hätten, also Wodka, Energydrinks, Jack Daniels und Bier. Die Getränke und auch das Grillgut sei alles vom Beschuldigten mitgebracht worden. Ob G.________ sich selber Jack Daniels genommen habe oder ob ihm vom Beschuldigten eingeschenkt worden sei, wisse er nicht. Der Beschuldigte sei betrunken gewesen, nervös geworden und weggegangen.