Danach gefragt, weshalb er zum Beschuldigten zu Besuch gegangen sei, gab I.________ an, zu Hause sei es langweilig gewesen und der Beschuldigte habe einen süssen Hund gehabt. Aber auch der Alkohol, also das Bier, und die Zigaretten, die er dort bekommen habe, seien Gründe gewesen. Der Beschuldigte habe auch eine Shisha gekauft (pag. 466.25 Z. 233 ff.). Beim Beschuldigten habe es auch Wodka gehabt, er selber habe aber nur Bier getrunken. Den Alkohol habe jeweils der Beschuldigte besorgt (pag. 466.26 Z. 249 ff.). Am letzten Abend (24./25. April 2015) sei er mit dem Beschuldigten und G.________ in den Wald grillieren gegangen.