_) habe beim Beschuldigten mehr geraucht als draussen. Der Beschuldigte habe auch gefragt, ob sie Bier trinken wollten. Er habe gesagt, dass er nicht dürfe, da er erst 16 Jahre alt sei, dann aber trotzdem Bier getrunken. Er müsse dazu sagen, der Beschuldigte habe nicht direkt gefragt, ob sie ein Bier trinken wollten, es habe bei ihm einfach viel Bier gehabt. G.________ und er hätten also Bier getrunken. Sie beide hätten beide auch Zigaretten geraucht. Diese seien vom Beschuldigten gewesen (pag. 466.22 f. Z. 96 ff.). Danach gefragt, weshalb er zum Beschuldigten zu Besuch gegangen sei, gab I.________