854 Z. 49 ff.). Beim Beschuldigten habe es grünen und orangen, möglicherweise auch roten Wodka gegeben. Er habe den Wodka jeweils mit Energydrinks gemischt. Auf Frage, wie es dazu gekommen sei, dass er alkoholische Getränke zu sich genommen habe, antwortete G.________, der Beschuldigte habe es ihnen angeboten. Er habe nicht jeden Tag Wodka getrunken (pag. 854 Z. 76 ff.). Er wüsste nicht, dass es beim Beschuldigten noch andere alkoholische Getränke gegeben hätte. Sie hätten nie selber Getränke mit zum Beschuldigten gebracht. Nach dem Konsum des Wodka-Energydrink-Gemischs habe er sich noch recht normal gefühlt. Er habe jeweils auch nicht sehr viel getrunken.