Im Rahmen der Hauptverhandlung sagte G.________ als Zeuge aus, sie hätten beim Beschuldigten Zigaretten geraucht und Alkohol getrunken, wobei I.________ immer nur Energydrinks getrunken habe. Es seien die Zigaretten des Beschuldigten gewesen. Dieser habe sich die Zigaretten jeweils selber gestopft. Sie hätten dort auch nehmen dürfen. Er habe praktisch bei jedem Besuch beim Beschuldigten geraucht, jeweils etwa ein halbes Päckchen, also zehn Zigaretten. Er habe eigentlich nie welche mitgebracht, weil er ja immer bekommen habe und um Geld zu sparen. Er sei damals schon Raucher gewesen. Er rauche seit 3 Jahren (pag. 854 Z. 49 ff.).