___ seien mit dem Beschuldigten in den Wald gegangen, um zu «bräteln». Der Beschuldigte habe Jägermeister, 3.5 dl-Flaschen Feldschlössli-Bier, Cola und Zigaretten mitgebracht. I.________ habe ein Bier und er selber zwei Biere getrunken. Vom Jägermeister habe er ein, zwei Schlucke getrunken. Ausserdem hätten sie von den Zigaretten geraucht. Auf Frage, ob der Beschuldigte ihm dies angeboten habe, oder ob er den Beschuldigten danach gefragt habe, führte er aus, der Beschuldigte habe gefragt, was er einkaufen solle und er habe ihm gesagt, er solle Bier und Jägermeister bringen. Der Beschuldigte habe zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass er erst 15 Jahre alt gewesen sei (pag.