_ G.________ gab bei der delegierten polizeilichen Einvernahme vom 20. Mai 2015 – zusätzlich zu den bereits vorstehend (E. II.13.3.2) dargestellten Aussagen – zu Protokoll, er und I.________ hätten sich auch deswegen mit dem Beschuldigten getroffen, weil er ihnen Alkohol und Zigaretten gegeben habe (pag. 466.16 Z. 154 f.). Der Beschuldigte habe praktisch jedes Mal, wenn sie bei ihm gewesen seien, Alkohol und Zigaretten zur Verfügung gestellt. Sie hätten den Alkohol nicht selber mitgebracht, sondern es habe diesen beim Beschuldigten gegeben. Nachdem der Be-