__ alkoholische Getränke, insbesondere Bier, Jägermeister, Wodka und Whiskey, sowie Zigaretten in gesundheitsgefährdender Menge zum Konsum zur Verfügung gestellt. 14.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es wird vom Beschuldigten inzwischen nicht mehr bestritten, G.________ (wie auch I.________) Zigaretten und Alkohol abgegeben zu haben. Bestritten wird vom Beschuldigten dagegen, dass es sich um eine rechtlich erhebliche Mengen gehandelt habe und dass er gewusst habe, dass G.________ noch nicht 16-jährig war. 14.3 Beweismittel 14.3.1 Aussagen von G.________ G.___