Diese Aussage erscheint auch deshalb glaubhaft, weil G.________ schildert, wie der Beschuldigte darauf nicht gross reagiert, sondern dies einfach zur Kenntnis genommen und gesagt habe, dass sie das mit dem Alkohol niemandem sagen dürften. Dass I.________ aussagte, er wisse nicht, was G.________ in Bezug auf sein Alter angegeben habe, obwohl letzterer sagte, I.________ sei dabei gewesen, als er ihm sein wahres Alter genannt habe, erstaunt hingegen nicht. Es ist nachvollziehbar, dass I.________ seinen Freund nicht der Lüge bezichtigen wollte.