63 Die Aussagen des Beschuldigten sind dagegen widersprüchlich. So bestreitet er einerseits sämtliche ihm vorgeworfenen Handlungen und überhaupt jegliches sexuelles Interesse an den Jugendlichen, betont aber andererseits, diese nach ihrem Alter gefragt zu haben und sogar nach einem Ausweis und einer schriftlicher Bestätigung verlangt zu haben. Sodann verweigerte der Beschuldigte jegliche Aussage zu den ihm konkret vorgehaltenen Belastungen und ging stattdessen in den Gegenangriff über, indem er G.___