_] und «________1999» [betr. G.________]). Die beiden Vornamen, die beiden Geburtsdaten sowie eine der beiden Handynummern scheinen prima vista mit demselben Kugelschreiber (gleiche blauen Farbe) und von ein- und derselben Person (gleiche Schrift, vgl. etwa die Buchstaben «M» und «a» sowie die Zahl «1») geschrieben worden zu sein. Gemäss den sich ebenfalls auf dem Zettel befindlichen, in Bleistift gehaltenen Notizen des Beschuldigten sollen die jeweils sie betreffenden Angaben dagegen nicht von einer einzigen Person, sondern von G.________ und I.________ getrennt aufgeschrieben worden sein.