__ [Ort 2] mit G.________ passiert sei: «Nichts», dazu sage er nichts mehr. Er sei ja dauernd von den Jungs in ________ [Ort 2] angelogen worden (pag. 867 Z. 270 ff.). Auf Vorhalt von Ziff. 1.3 der Anklageschrift, meinte er, er habe gar nichts gemacht und er äussere sich nicht mehr dazu (pag. 867 Z. 270 ff.). Auf Frage, weshalb nach seinen Erfahrungen in ________ [Ort 1] auch in ________ [Ort 2] Jugendliche zu ihm hätten kommen dürfen, antwortete er: «Einfach so», zu den Gründen sage er sonst nichts. Auf jeden Fall sei es nicht sexuell motiviert gewesen.