Der Beschuldigte wollte dem Protokoll anfügen, im Nachhinein komme mancher «cho gaggere», warum er sich gerade mit diesen zwei Jungs von ________ [Ort 2] getroffen habe. Mancher habe nun gesagt, dass es die zwei schlimmsten Jugendlichen im ganzen Dorf seien (pag. 466 Z. 286 ff.). Auf Frage seines Verteidigers bestätigte der Beschuldigte, die beiden Jugendlichen hätten ihr Geburtsdatum auf einen «Fresszettel» aufgeschrieben. Welcher der beiden es aufgeschrieben habe, wisse er nicht mehr, aber sicher sei es nicht er selber gewesen (pag. 466.36 f. Z. 292 ff.). Im Rahmen der Hauptverhandlung entgegnete der Beschuldigte auf Frage, was in ________ [Ort 2] mit G._