Auf Frage, weshalb er trotz Aufforderung, dies zu unterlassen, wieder Kontakt zu Jugendlichen gesucht habe, antwortete er, es habe sich so ergeben, mehr sage er dazu nicht. Er wolle nun seine Ruhe haben und werde künftig niemanden mehr einladen, egal welches Alter ihm angegeben werde. Auf Frage, weshalb er die Chance des Wohnortswechsels nicht bereits dazu genützt habe, entgegnete er: «Ja, aber diesmal habe ich nach dem Alter gefragt.» (pag. 466.36 Z. 252 ff.). Der Beschuldigte wollte dem Protokoll anfügen, im Nachhinein komme mancher «cho gaggere», warum er sich gerade mit diesen zwei Jungs von ________ [Ort 2] getroffen habe.