60 Auf Frage, ob er G.________ oder I.________ in sexueller Absicht berührt habe, entgegnete der Beschuldigte: «Sicher nicht. Ich sage nichts mehr dazu.» Auch zum Vorhalt, er solle die beiden an Oberschenkel und Gesicht gestreichelt haben, wollte er nichts sagen. Er bestritt, dass es zwischen ihm und den beiden Jugendlichen zu sexuellen Handlungen gekommen sei und ergänzte, er sei sexuell gar nicht interessiert. Er habe den beiden sicher nie sexuelle Handlungen angeboten.