Auf einige Fragen gab er an, sich nicht mehr zu erinnern. Er bestätigte hingegen, dass der Beschuldigte immer so den Arm um G.________s Schulter gelegt und ihn mit dem Finger an der Nasenseite gestreichelt habe. Auch ihn [I.________] habe der Beschuldigte umarmen wollen, er habe das aber nicht gewollt. Ihn habe der Beschuldigte nur am Nasenrücken gestreichelt. Dass er ihm die Hosen runter lasse, habe der Beschuldigte zu ihm nicht gesagt (pag. 846 Z. 106 ff.). I.________ bestätigte auch, dass der Beschuldigte gesagt habe, er wolle ihnen „einen blasen“. Damals habe er [I.________] gedacht, dass der Beschuldigte Spass mache.